ZUGRIFF DURCH FINGERABDRÜCKE
H5 und H6 haben als smarte Schlösser im Home-Stil bereits in der Forschung und Entwicklung die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Familienmitglieder berücksichtigt, um entsprechend unterschiedliche Entriegelungsmethoden zu entwickeln.
Vielleicht hatten Sie solche Sorgen: Wenn Ihr Kind das Passwort zum Entsperren verwendet, könnte es versehentlich das Passwort preisgeben; Wenn Ihr Kind die Karte zum Entsperren verwendet, findet es die Karte oft nicht oder verliert sie sogar, was die Sicherheit seines Zuhauses gefährdet. Geben Sie Fingerabdrücke für Ihr Kind ein und lassen Sie es diese zum Entsperren verwenden, was Ihre Sorgen vollkommen beseitigen kann.
Der Smart-Lock-Administrator kann mit der „TTLock“-APP Fingerabdrücke für Kinder eingeben, damit diese die Tür über ihre Fingerabdrücke öffnen können.
Klicken Sie auf „Fingerabdrücke“.
Klicken Sie auf „Fingerabdruck hinzufügen“. Sie können je nach Bedarf ein anderes Zeitlimit auswählen, z. B. „Permanent“, „Zeitgesteuert“ oder „Wiederkehrend“.
Beispielsweise müssen Sie für Ihre Kinder Fingerabdrücke mit einer Gültigkeit von 5 Jahren eingeben. Sie können „Zeitgesteuert“ wählen und einen Namen für diesen Fingerabdruck eingeben, z. B. „Fingerabdruck meines Sohnes“. Wählen Sie heute (2023 J 3 M 12 T 0 H 0 M) als Startzeit und 5 Jahre später heute (2028 J 3 M 12 T 0 H 0 M) als Endzeit. Klicken Sie auf „Weiter“ und „Start“. Laut der Sprach- und APP-Textaufforderung des elektronischen Schlosses muss Ihr Kind viermal den gleichen Fingerabdruck erfassen.
Auch wenn der Fingerabdruck erfolgreich eingegeben wurde, können Sie ihn als Administrator natürlich jederzeit entsprechend der tatsächlichen Situation ändern oder löschen.
Freundliche Tipps: Bei der H-Serie handelt es sich um ein Halbleiter-Fingerabdruck-Smart-Lock, das bei gleichen Bedingungen hinsichtlich Sicherheit, Empfindlichkeit, Erkennungsgenauigkeit und Erkennungsrate besser ist als optische Fingerabdruckschlösser. Die Falschakzeptanzrate (FAR) von Fingerabdrücken liegt unter 0,001 % und die Falschzurückweisungsrate (FRR) unter 1,0 %.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 28. August 2023