ZUGRIFF PER FINGERABDRÜCKE
Bei H5 und H6, den intelligenten Schlössern für den Privatgebrauch, wurden die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Familienmitglieder bereits bei der Forschung und Entwicklung berücksichtigt, um entsprechend unterschiedliche Entriegelungsmethoden zu entwickeln.
Vielleicht haben Sie sich schon Sorgen gemacht: Wenn Ihr Kind das Passwort zum Entsperren verwendet, könnte es das Passwort versehentlich weitergeben. Wenn Ihr Kind die Karte zum Entsperren verwendet, findet es die Karte oft nicht oder verliert sie sogar, was die Sicherheit zu Hause gefährdet. Geben Sie die Fingerabdrücke Ihres Kindes ein und lassen Sie es diese zum Entsperren verwenden. So sind Sie bestens gerüstet.
Der Smart-Lock-Administrator kann über die „TTLock“-App die Fingerabdrücke der Kinder eingeben, damit diese die Tür mit ihren Fingerabdrücken öffnen können.
Klicken Sie auf „Fingerabdrücke“.



Klicken Sie auf „Fingerabdruck hinzufügen“. Sie können je nach Bedarf ein anderes Zeitlimit auswählen, z. B. „Dauerhaft“, „Zeitlich begrenzt“ oder „Wiederkehrend“.
Sie benötigen beispielsweise die Fingerabdrücke Ihres Kindes, die fünf Jahre lang gültig sind. Wählen Sie „Zeitlich begrenzt“ und geben Sie dem Fingerabdruck einen Namen, z. B. „Fingerabdruck meines Sohnes“. Wählen Sie heute (2023 J 3 M 12 T 0 H 0 M) als Startzeit und heute in fünf Jahren (2028 J 3 M 12 T 0 H 0 M) als Endzeit. Klicken Sie auf „Weiter“ und „Start“. Laut Sprachansage des elektronischen Schlosses und der App-Textaufforderung muss Ihr Kind viermal denselben Fingerabdruck erfassen.




Selbstverständlich können Sie den Fingerabdruck auch nach erfolgreicher Eingabe jederzeit als Administrator ändern oder löschen, je nach der tatsächlichen Situation.
Freundliche Tipps: Die H-Serie ist ein Halbleiter-Fingerabdruck-Smartlock, der in Bezug auf Sicherheit, Empfindlichkeit, Erkennungsgenauigkeit und Erkennungsrate optischen Fingerabdruckschlössern unter den gleichen Bedingungen überlegen ist. Die Falschakzeptanzrate (FAR) von Fingerabdrücken liegt unter 0,001 % und die Falschrückweisungsrate (FRR) unter 1,0 %.
Veröffentlichungszeit: 28. August 2023